Leistungsumfang

Leistungen für eine optimale Einschätzung des Marktwertes

Als Grundlage werden prinzipiell bei der Erstellung eines Gutachtens nach § 194 BauGB immer einfließen:

  • die besondere nachgewiesene Sachkunde  
  • der Ortstermin durch eine persönliche Inaugenscheinnahme
  • Auswertung aller vorhandenen Unterlagen und Feststellungen 
  • die Auswertungen der Immobilienmarktberichte von den bundesweiten Gutachterausschüssen

Diese Voraussetzungen können "Online-Bewertungen" niemals bieten

Verwendete Bewertungsmethoden:

  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Vergleichswertverfahren
  • Residualwertverfahren

 

Kurzgutachten für:

  • den An- und Verkauf eines Wohngebäudes oder Wohnung
  • zur Überprüfung von steuerlichen Festsetzungen (bspw. beim Erbe)
  • für den 1. Schritt bei einer Vermögensauseinandersetzung

Umfang: Ortstermin sowie mind. 2 Berechnungsverfahren (i.d.R. Sach- und Ertragswert bzw. Vergleichswert) und Berücksichtigung von Baumängel und/oder Bauschäden

Ausführliche Gutachten für:

  • die Feststellung zu 2. Stichtagen bspw. bei Scheidungen (zugewinnausgleich)
  • Baufinanzierungen
  • Schenkungen
  • Erbregelungen
  • sonstige Vermögensauseinandersetzungen
  • für die überschlägige Kostenermittlung bei anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen

Kauf-/Verkaufsberatung

Die Kauf- bzw. Verkaufsberatung dient zur direkten Unterstützung bei anstehenden Kauf- oder Verkaufsabsichten für:

  • Kaufinteressenten und Verkäufer

Alles in Schriftform mit Bildern

Treuhandverkauf

Bei einer Treuhandbeauftragung zum Verkauf eines Objektes werden die Kosten für ein Wertgutachten zu 100 % angerechnet.

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