Leistungen für eine optimale Einschätzung des Marktwertes
Als Grundlage werden prinzipiell bei der Erstellung eines Gutachtens nach § 194 BauGB immer einfließen:
- die besondere nachgewiesene Sachkunde
- der Ortstermin durch eine persönliche Inaugenscheinnahme
- Auswertung aller vorhandenen Unterlagen und Feststellungen
- die Auswertungen der Immobilienmarktberichte von den bundesweiten Gutachterausschüssen
Diese Voraussetzungen können "Online-Bewertungen" niemals bieten
Verwendete Bewertungsmethoden:
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Vergleichswertverfahren
- Residualwertverfahren
Kurzgutachten für:
- den An- und Verkauf eines Wohngebäudes oder Wohnung
- zur Überprüfung von steuerlichen Festsetzungen (bspw. beim Erbe)
- für den 1. Schritt bei einer Vermögensauseinandersetzung
Umfang: Ortstermin sowie mind. 2 Berechnungsverfahren (i.d.R. Sach- und Ertragswert bzw. Vergleichswert) und Berücksichtigung von Baumängel und/oder Bauschäden
Ausführliche Gutachten für:
- die Feststellung zu 2. Stichtagen bspw. bei Scheidungen (zugewinnausgleich)
- Baufinanzierungen
- Schenkungen
- Erbregelungen
- sonstige Vermögensauseinandersetzungen
- für die überschlägige Kostenermittlung bei anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen
Kauf-/Verkaufsberatung
Die Kauf- bzw. Verkaufsberatung dient zur direkten Unterstützung bei anstehenden Kauf- oder Verkaufsabsichten für:
- Kaufinteressenten und Verkäufer
Alles in Schriftform mit Bildern
Treuhandverkauf
Bei einer Treuhandbeauftragung zum Verkauf eines Objektes werden die Kosten für ein Wertgutachten zu 100 % angerechnet.