Was kostet mich .......
ein Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten bei Erbregelungen sowie bei Eheauseinandersetzungen werden nach der BVS-Honorarrichtlinie 2024 abgerechnet. Für Kurzgutachten gilt eine besondere wesentlich kostengünstigere Lösung.
Bei Ein- bis Zweifamilienwohnhäuser liegen die Kosten bei ca.
2.500,- €.
zzgl. 19 % Mwst
eine Stellungnahme
Die Abrechnung der Kosten für eine gutachterliche Stellungnahme erfolgt zu einem Stundensatz von
125,- €
zzgl. 19 % Mwst
der Verkauf einer Immobilie
Als Treuhänder übernehme ich gerne den Verkauf Ihrer Immobilie. Der Vorteil bei einem Treuhandverkauf liegt darin, dass der Käufer keine zusätzliche Provision zahlen muss. Gerne übernehme ich für Sie den Treuhandverkauf für
4 % vom Verkaufspreis
zzgl. 19 % Mwst